"Ich habe viel Blödsinn gemacht": Gzuz legt Teilgeständnis ab

Aggressives und provokantes Verhalten, häufige Zwischenfragen, Ausschluss aus der Gerichtsverhandlung, sechsstellige Geldstrafe und eineinhalb Monate Haft: Bereits im Sommer 2020 machte Gzuz mit einem Gerichtsprozess von sich reden. Kristoffer Jonas Klauß – so der bürgerliche Name des Rappers – musste sich unter anderem wegen mehreren Verstößen gegen das Waffengesetz, versuchtem Diebstahl und Körperverletzung verantworten. Christopher Posch, der als Verteidiger von Gzuz in besagten Prozess involviert war, hatte zum damaligen Verhandlungszeitpunkt laut Medienberichten in allen Anklagepunkten einen Freispruch seines Mandanten gefordert. “Bei jedem anderen im Saal wäre ein solches Verfahren eingestellt worden“, wurde Posch Ende September 2020 auf spiegel.de zitiert. Er hatte ebenfalls die Anfechtung der gerichtlichen Entscheidung angekündigt.

Am heutigen Montag, knapp eineinhalb Jahre nach dem ursprünglichen Prozesstermin, erschien Gzuz erneut im Landgericht Hamburg. Nach dem „harten Urteil in erster Instanz“ habe der Hamburger Rapper Berufung eingelegt, heißt es bei spiegel.de. Zu Beginn der Verhandlung habe Richterin Nicole Dietrich Inhalte und Urteil des eigentlichen Prozesses erneut zusammengefasst: Amtsrichter Johann Krieten hatte den Rapper wegen „Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz, versuchten Diebstahls und Körperverletzung […] zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 Euro verurteilt“. Zu besagtem Tatzeitraum habe Gzuz bereits unter Bewährung gestanden.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung sollen Ermittler „insgesamt 17 Gramm Marihuana gefunden [haben], in einem Einmachglas, in einer Dose, auf einem Teller, in einem Plastikbeutel, dazu einen angerauchten Joint im Badezimmer, 2,5 Gramm Crystal Meth und einen sogenannten Polenböller unterm Sofa“ gefunden haben, schreibt spiegel.de. Nachdem Gzuz im ersten Verfahren „keine Aussage“ gemacht hatte, habe im Rahmen des Berufungsverfahren der Rechtsanwalt des Rappers „in seinem Namen eine Erklärung“ vorgetragen, im Folgenden habe Gzuz persönlich Rede und Antwort gestanden: Er habe zum Zeitpunkt der Durchsuchung zwar gekifft, allerdings bereits mit seiner Verlobten, der Mutter der beiden gemeinsamen Töchter, zusammengelebt, so Gzuz. Seine Wohnung habe also gar nicht er selbst, sondern „ein Kumpel“ genutzt. Dieser soll im ersten Verfahren auch zugegeben haben, dass die Drogen ihm gehörten. Bis auf den „Stoff im Plastikbeutel“: Der könne tatsächlich Gzuz selbst gehört haben, soll der Rapper vor Gericht gesagt haben.

Auch für einen weiteren Vorwurf findet Gzuz vor Gericht eine Erklärung: Am 13. Februar 2020 soll er versucht haben, an einer Tankstelle eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen zu klauen. Dass er in den laut seinen Aussage unverschlossenen Wagen geklettert und darin „herumgetorkelt“ sei, entspreche der Wahrheit. Gzuz sei zum besagtem Zeitpunkt „ziemlich betrunken“ gewesen, habe allerdings weder „jemanden bedroht noch das Gerät stehlen wollen.“ Gzuz beschreibt die Situation als „Jungsstreich“. „Ich habe gar keine Verwendung für eine Sauerstoffflasche, weiß gar nicht, was ich damit machen soll“, zitiert spiegel.de den Rapper weiter.

In der Silvesternacht 2019 war Gzuz dabei gefilmt worden, wie er mehrere Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgefeuert hatte. Dass diese Aufnahmen dann schließlich im Internet gelandet seien, „sei nicht in seinem Sinne gewesen“. Gzuz sei unaufmerksam gewesen und habe „nicht nachgedacht“. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass ihm das Führen von Waffen aller Art untersagt gewesen sei, soll der Rapper behauptet haben. Die im Rahmen einer anderen Durchsuchung gefundenen Waffen hätten seinem Schwiegervater gehört.

Dass er am frühen Morgen des 08. März 2020 „auf der Reeperbahn mit der flachen Hand nach einer 19-Jährigen geschlagen habe“, gibt Gzuz zu. Die Nacht vor besagtem Vorfall habe er „durchgemacht“, die Geschädigte und ihre Freund*innen hätten den Rapper um ein gemeinsames Foto gebeten. Gzuz habe zugestimmt, die Frau sei ihm aber hinterher gelaufen und habe noch ein weiteres Selfie mit Gzuz allein gewollt. Dieser habe sich „bedrängt gefühlt“. „Er habe mit der Hand gefuchtelt, weil er angenommen habe, die junge Frau wolle ihn filmen“, heißt es bei ndr.de. Laut eigenen Angaben habe sich Gzuz bei der jungen Frau sofort entschuldigt, er soll ihr später auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro gezahlt haben. Der Rapper habe ihr außerdem versprochen, sie bei seinen künftigen Konzerten auf die Gästeliste setzen zu lassen. „Darüber hat sie sich gefreut und die Strafanzeige zurückgezogen, zitiert spiegel.de das 187 Strassenbande-Member. Richter Krieten hatte den Rapper trotzdem „wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt“. Das „verstehe [Gzuz] nicht“.

Amtsrichter Krieten habe Gzuz „nur vorführen und verurteilen wollen“, habe Ulf Dreckmann, der Rechtsanwalt von Gzuz, im Namen des Rappers vor Gericht vorgetragen. „Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?“, soll Krieten gesagt haben. Der Amtsrichter hätte keinen Unterschied zwischen Gzuz und Kristoffer Jonas Klauß gemacht und nicht verstanden, „dass der Rapper Gzuz eine Kunstfigur sei und seine ‚derben Texte‘ Kunst.“

„Ich habe damals viel getrunken, viel Blödsinn gemacht“, soll Gzuz auf die Frage von Richterin Dietrich, was zu den Tatzeitpunkten in seinem Leben vorgefallen sei, geantwortet haben. „Ich weiß, dass mir die Balance nicht immer gelingt und sie mir in der Vergangenheit oft misslungen ist“, zitiert spiegel.de den Rapper weiter. Die letzte Verhandlung, die aus der Sicht von Gzuz mit einem relativ heftigen Urteil geendet hatte, habe für ihn somit vielleicht doch etwas Gutes: „Das war wie eine Pause.“

Für die Berufungsverhandlung hatte das Landgericht Hamburg zunächst sieben Verhandlungstage bis zum 14. Februar“ angesetzt. Das geht aus Medienberichten von ndr.de hervor. Dieses Mal werde außerdem ein psychiatrischer Sachverständiger den Prozess begleiten, teilte ein Gerichtssprecher dem Norddeutschen Rundfunk mit. Dabei gehe es um die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten: Sollte Gzuz zu den Tatzeitpunkten unter dem Einfluss von Rauschmitteln gestanden habe, könnte diese womöglich vermindert gewesen sein.

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