Maxwell: Haftstrafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Nach GZUZ, Fler und vielen anderen steht mit Maxwell nun der nächste Rapper im Konflikt mit dem Gesetz: Das  Strassenbande-Member teilt auf Instagram ein Foto eines Briefes der Staatsanwaltschaft. Aus dem Schreiben geht hervor, dass der Rapper im Frühjahr 2018 vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt worden war. Der Grund: Maxwell war Anfang 2017 beim „vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erwischt worden. Die eigentlich angesetzte Freiheitsstrafe war zunächst auf Bewährung ausgesetzt worden. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck, die Bewährungszeit um 12 Monate zu verlängern, wurde demnach abgelehnt. „Die Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Ahrensburg vom 15.10.2017 wird erlassen“, heißt es in dem Beschluss. Maxwell sei außerdem im Sommer vergangenen Jahres „wegen unerlaubten vorsätzlichen Besitz von Betäubungsmitteln in 2 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das WaffG zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen“ verurteilt worden.

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