Haftstrafe für Gzuz: Finales Urteil im Berufungsprozess gefällt

Im September 2020 wurde Gzuz in mehreren Anklagepunkten zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe von insgesamt 510.000 Euro verurteilt. Der Rapper und seine Anwälte gingen in Berufung. Nach einem fast zweimonatigen Prozess verkündete das Hamburger Landgericht heute das finale Urteil und spricht sich für eine Haft- sowie Geldstrafe aus.

„Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Kanst“, fragte ein Richter Gzuz im ursprünglichen Prozess vor etwa anderthalb Jahren. Der Hamburger musste sich wegen zweier Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung 2020 vor Gericht beweisen. In den aktuellen Verhandlungen kam außerdem der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dazu.

Die Verteidigung von Kristoffer Jonas Klauß  – so der Rapper mit bürgerlichem Namen – soll das Urteil als zu hoch angesehen haben und ging mit Gzuz in Berufung. Im gestrigen Abschlussplädoyer forderten die zwei Anwälte eine Geldstrafe von maximal 80 Tagessätzen von höchstens 350 Euro und keine Haftstrafe, so der Spiegel. Bezüglich der Anklage wegen Drogenbesitzes soll die Verteidigung darauf plädiert haben, die 30 Gramm Marihuana hätten nicht ihrem Mandanten gehört. Ein Freund des Rappers habe den Besitz vor Gericht eingeräumt, weshalb der Anklagepunkt fallen gelassen werden müsse. Auch im Bezug auf die Körperverletzung müsse es einen Freispruch geben, so die Forderung. Gzuz habe das Handy einer 19-Jährigen weggeschlagen und sie dabei verletzt. Laut der Verteidigung habe diese ihn allerdings mit ihrem Smartphone bedrängt und soll nach fünfmaliger Aufforderung nicht aufgehört haben. Dass dabei das Gesicht getroffen wurde und die Nase geblutete habe, sei ein „Kollateralschaden“. Der Rapper hätte sich direkt und noch einmal vor Prozessbeginn entschuldigt sowie eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro gezahlt, so die Schilderung der Anwälte laut des Spiegels.

Die Staatsanwaltschaft dagegen forderte in ihrem Abschlussplädoyer eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung und eine Geldstrafe von 225 Tagessätzen zu je 2000 Euro, so der Stern. Gzuz müsse in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen werden. Da er vorbestraft sei und es keine positive Sozialprognose gäbe, dürfe er keine Bewährung bekommen.

Heute Nachmittag wurde das finale Urteil von der Strafkammer verkündet: Gzuz wird in den Anklagepunkten KörperverletzungVerstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz schuldig gesprochen und zu acht einhalb Monaten Haft ohne Bewährung sowie einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2.300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro verurteilt, so der NDR. Die Haftstrafe sei dabei das Resultat der Körperverletzung. Gzuz habe abschließend geäußert: „Ich bin nicht mehr der Mann, der ich damals war.“ Er würde in Zukunft keine Straftaten mehr begehen, zitiert der NDR. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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