Fler im Arafat-Prozess: "Bushido hätte nie diesen Erfolg gehabt"

Im Prozess von Arafat Abou-Chaker und seinen Brüdern, denen vorgeworfen wird, Bushido eingeschlossen, bedroht, erpresst und körperlich angegriffen zu haben, sagt nun auch Fler aus: Der „Sonny Black“-Rapper und sein ehemaliger Manager seien lange Zeit ein „perfektes Team“ gewesen.

Fler wurde am Mittwoch in den Zeugenstand gerufen, um gegen Arafat Abou-Chaker auzusagen. Eigentlich war der Termin bereits für Ende Januar angesetzt, dem Rapper soll wegen der Corona-Bestimmungen jedoch der Einlass ins Gebäude verwehrt worden sein. Vor dem Landgericht schilderte er jetzt, er habe das Verhältnis der beiden über Jahre als sehr eng angesehen: „Man hat sie beneidet, es war das perfekte Team“, zitiert der Tagesspiegel. Der Rapper war selbst lange mit sowohl Bushido als auch Abou-Chaker befreundet, nach diverser Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten mittlerweile jedoch nur noch mit Letzterem. Der Clan-Chef soll Fler ebenfalls gesagt haben, dass die Vorwürfe „Blödsinn, eine Lüge“ seien. Es gehe lediglich um Geld und Immobilien. Laut des Tagesspiegels sei er außerdem der Meinung, ohne seinen ehemaligen Manager „hätte Bushido nie diesen Erfolg gehabt.“ Der Rapper soll ergänzt haben: „Früher hieß es in der Hip-Hop-Szene: Wenn du dich mit Bushido anlegst, kommt Arafat und Familie.“ Später postet er auf Twitter: „Mission completed.“

Laut Aussage von Bushido habe Arafat Abou-Chaker ihn am 18. Januar 2018 mithilfe seiner Brüder mehr als “vier Stunden in seinem Büro eingeschlossen, beleidigt, bedroht, mit Gegenständen beworfen und ins Gesicht geschlagen, um Geldforderungen Nachdruck zu verleihen.” Die Anklage erfolge laut der Süddeutschen Zeitung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung.

Vor einigen Wochen kam mit einem Tonband ein bisher unbekanntes Beweismittel in den Prozess, das die Verhandlungen zu Gunsten der Abou-Chakers in eine neue Richtung lenken und einige von Bushido Aussagen anzweifeln sollte. Aktuelle Erkenntnisse stellen jedoch auch besagte Aufnahmen in Frage. Wie genau es im Prozess weitergeht, wird das Gericht entscheiden.

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