Dank Zeugenaussage: Gzuz soll im Berufungsprozess entlastet worden sein

Wie wir bereits berichtet haben, soll vor knapp zwei Wochen der mittlerweile dritte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen 187 Strassenbande-Rapper Gzuz stattgefunden haben. Für insgesamt vier verschieden Straftaten war er erstinstanzlich verurteilt worden. 1,5 Jahre Haft ohne Bewährung und eine mehrstellige Geldstrafe waren das Urteil. Christopher Posch, Verteidiger des Rappers, hatte zum damaligen Zeitpunkt einen Freispruch seines Mandaten in allen Anklagepunkten gefordert. Grund dafür: „Bei jedem anderen im Saal wäre einsolches Verfahren eingestellt worden“, so der Verteidiger. Dieser hatte ebenfalls die Anfechtung der gerichtlichen Entscheidung angekündigt. Laut dem Newsportal Tag24 soll eine Zeugenaussage ihn nun entlastet haben.

„Im Berufungsprozess gegen 187 Strassenbande-Rapper Gzuz, bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß (33) kamen am Montag vor dem Hamburger Oberlandesgericht erneut Zeugen zu Wort, die versuchten, den Angeklagten zu entlasten“, das schrieben die Journalist*innen in besagtem Beitrag. Vernommen worden sei eine Rettungssanitäter-Praktikantin, die im Februar 2020 bei einer Tat, die dem Rapper vorgeworfen wird, dabei gewesen sein soll: „Verhandelt wurde unter anderem über den Abend vor rund zwei Jahren, an dem der Rapper an einer Tankstelle angetrunken versucht haben soll, eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen (RTW) zu stehlen“, so Tag24 weiter. Die heute 22-Jährige habe zugegeben, dass sie sich in der Nacht von Gzuz bedroht gefühlt habe und erzählte, dass ihr Team „bedrängt“ und „beleidigt“ worden wäre – jedoch habe ihrer Meinung nach der Angeklagte „gewiss nicht versucht, etwas aus dem abgestellten RTW zu stehlen.“ 

Ihrer Ansicht nach sei der Vorwurf nicht „plausibel.“ Sie selbst scheint die aktuelle Klage gegen den Rapper nicht nachvollziehen zu können. „Eine Zivilperson wisse nicht, wo sich was im Wagen befinden […] Vielmehr wäre eine Anzeige wegen Beleidigung angebracht gewesen“, fuhr sie fort.

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