Nach Teilgeständnis im Berufungsprozess: Droht Gzuz eine härtere Strafe?

Es ist der nun dritte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen 187 Strassenbande-Rapper Gzuz. Für insgesamt vier verschiedene Straftaten war Kristoffer Jonas Klauß – so der bürgerliche Name des Rappers – erstinstanzlich verurteilt worden: 1,5 Jahre Haft ohne Bewährung und eine mehrstellige Geldstrafe, lautete das Urteil. Christopher Posch, der als Verteidiger von Gzuz in besagten Prozess involviert war, hatte zum damaligen Verhandlungszeitpunkt laut Medienberichten in allen Anklagepunkten einen Freispruch seines Mandanten gefordert. “Bei jedem anderen im Saal wäre ein solches Verfahren eingestellt worden“, wurde Posch Ende September 2020 auf spiegel.de zitiert. Er hatte ebenfalls die Anfechtung der gerichtlichen Entscheidung angekündigt.

Am 17. Januar diesen Jahres, also knapp eineinhalb Jahre nach dem ursprünglichen Prozessbeginn, war Gzuz zum Auftakt des Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Hamburg erschienen. Gzuz, der im erstinstanzlichen Verfahren durch aggressives und provokantes Verhalten und häufige Zwischenfragen aufgefallen und schließlich aus der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen worden war, zeigte sich zum Auftakt des Berufungsverfahrens teilweise geständig. Ich habe damals viel getrunken, viel Blödsinn gemacht, soll Gzuz auf die Frage von Richterin Dietrich, was zu den Tatzeitpunkten in seinem Leben vorgefallen sei, geantwortet haben.

Am gestrigen Donnerstag fanden vor Gericht Zeugenbefragungen statt. Es ging um den Vorwurf des versuchten Diebstahls, schreibt tag24.de. Im Februar 2020 soll soll Gzuz „erfolglos versucht haben, eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen zu stehlen.“ Auch dafür war der Rapper in erster Instanz schuldig gesprochen worden. Zum Verhandlunsauftakt des Berufungsverfahrens hatte Gzuz selbst die Aktion als „Jungsstreich“ bezeichnet. Dass er in den laut seinen Aussage unverschlossenen Wagen geklettert und darin “herumgetorkelt” sei, entspreche der Wahrheit. Gzuz sei zum besagtem Zeitpunkt “ziemlich betrunken” gewesen, habe allerdings weder “jemanden bedroht noch das Gerät stehlen wollen.“ Für eine Sauerstoffflasche habe er keine Verwendung, zitierte spiegel.de den Rapper. Einer der beiden zum damaligen Zeitpunkt anwesenden Sanitäter, die am Donnerstag vor Gericht befragt wurden, bestätigte knapp zwei Jahre nach der mutmaßlichen Tat den Eindruck, dass Gzuz zu besagtem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden habe. Der befragte Rettungssanitäter habe die Situation deutlich als „Spaß“ identifiziert, heißt es bei tag24.de weiter. Gzuz sei nach Aufforderung eines Freundes „unverrichteter [Dinge] aus dem Wagen gestiegen, nicht geflohen. Nach Diebstahl [habe] es sich für den 40-Jährigen nicht [angefühlt].“ Christopher Posch und Ulf Dreckmann, die als Anwälte von Gzuz in den Prozess involviert sind, hatten sich dieser Meinung angeschlossen: „Versuchter Diebstahl liege nicht vor. Der Rapper wollte nur Spaß machen und ‚Unfug‘ […] treiben.“ Gzuz soll sich im Anschluss bei den Rettungssanitätern für die „dumme Aktion“ entschuldigt haben. „Scheiß Aktion, war unnötig“, zitiert tag24.de den Rapper.

Auch eine eigentlich schon ältere Strafe könnte Gzuz im aktuellen Verfahren zum Verhängnis werden. So soll der Rapper eine Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro, die im Jahr 2019 wegen Beleidigung verhängt worden war, zum aktuellen Zeitpunkt noch immer nicht bezahlt haben. Das habe die vorsitzende Richterin Dr. Dietrich am Donnerstag mitgeteilt. Das könnte konkrete Konsequenzen haben. Denn: „Trotz eigentlichem Verschlechterungsverbot könnte ihm nun doch noch eine härtere Strafe drohen.“ Am 03. Februar soll der Berufungsprozess fortgesetzt werden.

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