"Veröffentlichte Fälschungen": EGJ-Signing verteidigt Bushido

Wie wir bereits berichtet haben, gab es diese Woche im Prozess von Bushido und Arafat AbouChaker ein neues Beweismittel, das dem Gericht vorliegen soll. Besagtes Tondokument, das den Vorfall vom 18. Januar 2018 schildern soll, wirft Zweifel an der Aussage des EGJ-Rappers auf. “Versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung zählen zu den Tatvorwürfen gegen den Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker”, so der Spiegel. Laut der Aussage des EGJ-Rappers habe ihn Arafat, mithilfe zweier Brüder, mehr als “vier Stunden in seinem Büro eingeschlossen, beleidigt, bedroht, mit Gegenständen beworfen und ins Gesicht geschlagen, um Geldforderungen Nachdruck zu verleihen.” Doch die neue Audiodatei, die von einem Audioforensiker für echt erklärt worden ist, widerlegt genau diese Behauptung.

Gestern Abend meldete sich dann EGJ-Signing Jean via Instagram und bezog sich mit folgendem Post auf den Vorfall dieser Woche: Der Rapper teilte einen Wikipedia-Auszug, aus dem hervorgeht, dass der stern vor einigen Jahren bereits „Fälschungen veröffentlichte.“ Besagtes Dokument soll von dem Magazin stammen. „Bei der Affäre um die vermeintliche Hitler-Tagebücher ging es um die vom Nachrichtenmagazin Stern 1983 veröffentlichen Fälschungen, die von Konrad Kujau erstellt wurden. Dabei wurde das endgültige Ergenbis einer bereits angelaufenen Echtheitsuntersuchung des Bundeskriminalamts (BKA) nicht abgewartet“, so heißt es im Beitrag. Weiterhin äußerte sich der Rapper nicht dazu.

Auch Bushido gab seine Meinung bereits zur Aufnahme ab, die dem stern zugespielt worden sein soll: „Ich bleibe bei meiner Schilderung der Ereignisse vom 18. Januar 2018. Die angebliche Aufnahme, auf die sich der ’stern‘ bezeiht, ist uns nicht bekannt und kann daher von uns auch nicht überprüft werden. Es ist jedoch verwunderlich, dass fast eineinhalb Jahre nach Prozessbeginn eine Aufnahme aufgetaucht sein soll, die die Angeklagten entlasten soll und diese Aufnahme nicht etwa von den Angeklagten in den Prozess eingeführt wurde sondern stattdessen dem ’stern‘ zugespielt wird.“

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