BPjM gibt abgelehnte Indizierungen bekannt

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat einige abgelehnte Indizierungen aus dem Jahr 2015 bekanntgegeben. Laut schnittberichte.com wurde u.a. der Antrag auf die Indizierung des K.I.Z. Mixtapes „Ganz oben“ nicht stattgegeben, da die „selbstironischen und sozialkritischen Elemente so deutlich seien, sodass von keiner verrohenden Wirkung auszugehen sei“.  Auch bei dem Schwesta Ewa Album „Kurwa“ hat es bei der BPjM nicht für eine Indizierung gereicht. Schwesta Ewas musikalische Auseinandersetzung mit ihrer lebhaften Vergangenheit als Prostituierte wird seit jeher kontrovers diskutiert. Die BPjM sieht aber in den Texten der Alles oder Nix Rapperin jedoch keine jugendgefährdende Wirkung.

Gegen die Indizierung von Bushidos „Sonny Black“ wurde laut dem Bericht Klage eingereicht, die von dem Verwaltungsgericht Köln abgewiesen worden ist. Hiergegen sind dann offenbar Rechtsmittel eingelegt worden.