Sabrina Setlur und Moses Pelham verlieren Rechtsstreit gegen Kraftwerk

Kraftwerk behält wie immer Recht. Für eine zweisekündige Sequenz aus Kraftwerks „Metall auf Metall„, die von Moses Pelham, Martin Haas und Sabrina Setlur auf dem Track „Nur mir“ verwendet wurde, müssen die ehemaligen Rödelheim Hartreimer nun Schadensersatz zahlen.

Der Song erschien 1997 auf Sabrina Setlurs Album „Die neue S-Klasse„. 2004 wurden die Jungs von Kraftwerk auf das in „Nur mir“ verwendete Sample aufmerksam und verklagten die Beteiligten an dem Song, woraufhin das Hamburger Landgericht in 2006 urteilte, dass der Song nicht länger vertrieben werden dürfte und verdonnerte Pelham, Haas und Setlur zu einer Schadensersatzzahlung an Kraftwerk. Die waren mit dem Urteil jedoch redlich unzufrieden und so entfachte ein langer Rechtstsreit zwischen den Electropionieren aus Düsseldorf und den Deutsch-Rap-Pionieren aus Frankfurt.

Acht lange Jahre später, wurde der Streit nun endgültig vom Bundesgerichtshof in Berlin zu Ende gebracht. Das endgültige Urteil sieht die volle Zahlung des Schadensersatzes an Kraftwerk vor und bemängelte die Vorgehensweise der Produzenten. Sie hätten das Sample stärker verfremden sollen oder durch Kraftwerks Erlaubnis klären sollen.

„(…)die Nutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Urhebers ist nur erlaubt, wenn das neue Werk zu den entlehnten Tönen oder Klängen einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist“.

Hier der besagte „Nur mir“ Track von Sabrina Setlur. Das verwendete Kraftwerk-Sample ist direkt am Anfang des Songs zu hören: