Cannabis-Legalisierung: Gesetzesentwurf wurde zugestimmt

Nach Jahren der Diskussionen und zahlreichen kleinlichen Abwägungen wurde nun das in die Wege geleitet, was sich seit einiger Zeit angebahnt hatte:
Dem Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Teil-Legalisierung von Cannabis wurde zugestimmt.

Das Bundeskabinett, bestehend aus Bundeskanzler und dessen Bundesminister:innen, verabschiedete somit den Gesetzesentwurf, der nun noch seinen Weg durch Bundestag und Bundesrat gehen muss. Im Bundestag stimmen anschließend 736 Abgeordnete mehrheitlich ab. Vor allem Grüne und FDP gelten als klare, einheitliche Befürworter des Gesetzes. Allein diese beiden Parteien besetzen zusammen 200 Stühle, 206 weitere die SPD. Eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich. Im Bundesrat bedarf das Gesetz anschließend keiner Zustimmung.

Folgendes ist im Gesetzesentwurf enthalten:

  • Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis kaufen/besitzen und drei Pflanzen selbst anbauen.
  • Der Anbau der Pflanzen und die Abgabe soll in „Cannabis-Vereinen“ erfolgen
    Der Anbau soll „nicht-gewerblich“ erfolgen und Gras ausschließlich an Mitglieder des Vereins abgegeben werden. Diese sollen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zahlen
  • Der freie Verkauf in speziellen Läden soll erst einmal in Modellprojekten getestet werden
  • Unter 21-Jährige erhalten pro Monat nicht mehr als 30 Gramm mit maximalem THC-Gehalt von 10%
  • Verkehrsminister Volker Wissing plant, beim Autofahren eine der Alkoholgrenze ähnliche Cannabis-Grenze einzuführen. Weitere Punkte des Gesetzesentwurfs findet ihr hier.

Das Gesundheitsministerium rechnet laut eigenen Angaben damit, dass das Gesetz bis Ende des Jahres in Kraft treten wird.

Hier könnt ihr unsere letzte Folge Ein Jib Mit sehen: