Gericht bestätigt: GZUZ muß in Haft

Im März diesen Jahres wurde GZUZ von einem Hamburger Gericht wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz verurteilt. Neben einer Geldstrafe von 414.000 Euro sollte der 187-Rappper für rund acht Monate in Haft. Dagegen legte der Hamburger Revision ein. Nun wurde das Urteil aber bestätigt und GZUZ muß seine Strafe antreten, wann ist allerdings unklar. Bei der Körperverletzung ging es um einen Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die auf der Reepberbahn nach einem Selfie fragte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden u.a. eine Schreckschusspistole und Munition gefunden.

„Nach dem Beschluss des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. September 2022 hat die Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, sodass dessen Revision als unbegründet verworfen wurde.“

hieß es in der Mitteilung.