Bushido Prozess: Shindy verweigert Aussage

Am heutigen (mittlerweile 75.) Verhandlungstag in der Causa „Bushido vs. Arafat“ wurde Shindy als Zeuge geladen. Das ehemalige ersguterjunge Signing sollte u.a. über die Beziehung seiner ehemaligen Chefs sprechen. Dazu kam es allerdings nicht, denn der 33jährige Rapper verweigerte jegliche Aussage und kommentierte jede Frage mit „Fünfundfünfzig“. Damit beruft sich Shindy auf den Paragrafen 55 der Strafprozessordnung. Da gegen ihn parallel ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung in genau dieser Zeit läuft, will sich der Künstler wohl so vor einer Selbstbelastung schützen.

Wie watson.de berichtet, soll es wohl dann zu einem solchen Szenario gekommen sein:

Richter: „Kennen Sie Anis Ferchichi?“ Shindy: „Fünfundfünfzig.“ Richter: „Kennen Sie Arafat Abou-Chaker?“ Shindy: „Fünfundfünfzig.“

Erinnert ein wenig an diesen Clip.

Dem Gericht gefiel das allerdings nicht und verhängte eine Strafe von 1000 Euro, da auch Fragen beantwortet hätten können, ohne sich selbst zu belasten. Wie es mit Shindy jetzt weitergeht, prüft jetzt wohl ein übergeordnetes Kammergericht. Sein Anwalt legte Beschwerde ein.

2019 hatte Shindy Arafat Abou-Chaker noch schwer belastet: