Finales Urteil im Berufungsprozess: Gzuz reagiert auf Haft- und Geldstrafe

Im September 2020 wurde Gzuz in mehreren Anklagepunkten zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro verurteilt. Besagtes Urteil nahmen der Rapper und seine Anwälte jedoch nicht hin und gingen in Berufung. Wie wir bereits berichtet haben, wurde im Falle des 187-Interpreten am Freitag das finale Urteil gefällt: Gzuz wird in den Anklagepunkten Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffenund Sprengstoffgesetz schuldig gesprochen und zu insgesamt achteinhalb Monaten Haft ohne Bewährung, sowie einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2.300 Euro verurteilt. Die Haftstrafe resultierte aus der besagten Körperverletzung. “Ich bin nicht mehr der Mann, der ich damals war“, soll sich der Rapper selbst im Gericht geäußert haben.

Er selbst reagierte außerdem via Instagram-Story auf das Urteil: „Ey acht Monate und 400 Mille, das ist ja immerhin ein bisschen weniger Diggah.“ Begleitet wird diese Aussage von einem Lachen. Allzu traurig und bedrückt scheint der Rapper also nicht über das Urteil zu sein.

 

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