Konflikt mit der Krone: Droht spanischem Rapper doch Auslieferung?

„Verherrlichung des Terrorismus“ der baskischen Untergrundorganisation Eta, „Beleidigung der Krone“ und „Bedrohungen in seinen Songs“: Aufgrund dieser Straftaten war der spanische Rapper Valtònyc in seinem Heimatland zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Josep Miguel Arenas, so der bürgerliche Name des Rappers, soll „in seinen Texten die baskische Untergrundorganisation ETA verherrlicht und sich provozieren über die Königsfamilie geäußert“ haben. Laut FAZ habe er auf einem seiner Tracks dazu aufgerufen, die „Sommerresidenz [der Königsfamilie] in Palma de Mallorca mit Waffengewalt zu besetzen“. Der König habe „eine Verabredung auf dem Dorfplatz, mit einer Schlinge um den Hals“, hieße es in einem anderen Song von Valtònyc. 2017 sei es schließlich zur Verurteilung des Rappers gekommen. Grundlage war ein „Gesetz zur Sicherheit der Bürger“, das von der konservativen Regierung als „Reaktion auf Straßenproteste“ erlassen wurde. Valtònyc hatte Berufung eingelegt. Diese sei abgewiesen worden: Die Texte des Rappers seien nicht durch die Meinungs- und Künstlerfreiheit gedeckt, habe es geheißen. Um sich seiner Haftstrafe zu entziehen, hatte Valtònyc 2018 Zuflucht in Belgien gesucht. „Spanien hat mit dem Rapper Valtònyc einen neuen Flüchtling“, schrieb heise.de zum damaligen Zeitpunkt.

Sowohl ein Gericht in Gent als auch das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hatten die Auslieferung von Valtònyc abgelehnt. Als der belgische Staat jedoch in Berufung ging und auf das „alte Gesetz zur Majestätsbeleidigung“ verwies, hatte sich die Berufungskammer an das Verfassungsgericht gewendet. Zu klären war die Frage, ob das Gesetz zur Majestätsbeleidigung mit dem Recht auf Meinungsfreiheit, das sowohl Bestandteil der belgischen Verfassung als auch der europäischen Menschenrechtskonvention ist, zu vereinbaren sei. Das Urteil fiel klar aus. Der Kontext, in dem das Gesetz zur Majestätsbeleidigung entstanden sei, sei im Vergleich zur heutigen Lebensrealität „fundamental unterschiedlich[…]“ gewesen, hieß es dort. Da besagtes Gesetz „die Reputation des Königs in unverhältnismäßiger Weise [schütze]“, sei es aus heutiger Sicht verfassungswidrig. Bei ihrer Entscheidung hatten sich die Richter*innen auf ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg aus dem Jahr 2011 berufen. In besagtem Fall, in den die spanische Krone ebenfalls involviert gewesen war, hatte das Gericht geurteilt, „dass ein politisch neutrales Staatsoberhaupt sich nicht der öffentlichen Kritik entziehen könne, weil es selbst die Verfassung repräsentiere. Ein König dürfe daher nicht höheren Schutz genießen als jeder andere Bürger auch.“ In Folge dieses Urteils „hatten mehrere europäische Länder ihre Gesetzgebung angepasst, darunter die Niederlande.“ Die Höchststrafe für Beleidigung war von fünf Jahren Freiheitsentzug auf vier Monate reduziert worden, schrieb die FAZ.

Diese Gerichtsentscheidung liegt nun einige Monate zurück. Der Urteilsspruch implizierte: Ausgeliefert werden könnte Valtònyc nur, wenn der spanische Straftatbestand auch in Belgien gelten würde. Doch wie mehrere spanische Medien und die Tageszeitung Junge Welt in Berufung auf dpa heute berichten, könnte Valtònyc nun doch eine Auslieferung nach Spanien drohen. Der belgische Kassationshof soll am Dienstag das Urteil des Genter Gerichts aufgehoben haben, das eine mögliche Auslieferung des Rappers zuvor abgelehnt hatte. Das Gericht in Gent müsse über den Fall entscheiden. Simon Bekaert, der laut catalannews.de als Anwalt von Valtònyc in den Fall involviert ist, schrieb dazu auf Twitter: „Kassationshof urteilt: Keine Auslieferung wegen Terrorismusverherrlichung, keine Auslieferung wegen Bedrohung. In Bezug auf Beleidigungen der Krone weist das Gericht den Fall an das Berufungsgericht in Gent zurück, das den Fall in diesem speziellen Punkt neu behandeln muss.“

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