Cannabis & Führerschein: Timon Dzienus erklärt, wie das aussehen könnte

Wie wir bereits berichtet haben, hat uns der Bundessprecher der Grünen Jugend Timon Dzienus einen Besuch in Berlin abgestattet. Gemeinsam sprachen wir über die Legalisierung von Cannabis und welche Vorteile diese mit sich bringen könnte. Auf unserem HOTBOX-Channel erschien ein passendes Video dazu. Wir haben euch heute noch einmal ausführlich aufgelistet, wie sich die Legalisierung auf den Straßenverkehr und den Besitz des Führerscheins auswirken könnte:

„Gemäß 316 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Gemäß Absatz 2 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht“: So heißt es aktuell im Strafgesetzbuch. Wer unter Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss mit einer Geldstrafe oder dem Entzug seines Führerscheins rechnen. Auch wenn der Konsum mehrere Tage her ist, ist dies bislang strafbar und zieht rechtliche Konsequenzen mit sich. So soll der aktuelle Wert an Tetrahydrocannabinol (THC), den man pro Milliliter Blut haben darf, bei einem Nanogramm liegen. Das heißt: Auch wenn der Konsum mehrere Tage her ist, ist die Wahrscheinlichkeit das ein Drogentest positiv anschlägt und man somit mit einer Strafe rechnen muss, sehr hoch.

Die Grünen wollen die Regeln mit einer möglichen Legalisierung jedoch anpassen: In dem Wahlprogramm der Partei wurde unter anderem das Cannabiskontrollgesetz angeführt. In Hinsicht auf den Konsum von Cannabis und den Zusammenhang mit dem Führerschein äußerte sich Timon Dzienus: „Klar muss auf jeden Fall sein, dass Drogen im Straßenverkehr nichts zu suchen haben. Aber die aktuellen Grenzwerte, wenn man sich das mal nach medizinischen Fakten anschaut, sind völlig an den Haaren herbeigezogen. Und das muss auf jeden Fall auf ein Maß geregelt werden, dass nicht irgendwie der Konsum von vor zwei […] Tagen eine Rolle spielt, sondern dass es dann ein Fahrverbot gibt, wenn man halt wirklich eine aktive Gefahr für den Straßenverkehr bildet. Deswegen müssen die Grenzwerte für den Autoverkehr auf jeden Fall hoch. Aber nicht zu hoch, weil klar ist, mit Kiffen soll man nicht Autofahren, sondern zu Hause auf dem Sofa chillen.

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