Nach Eilantrag: Bushido entfernt Beleidung von "King Sonny Black"

“Es sind halt Menschen, die sich […] permanent negativ über mich geäußert haben. Mit denen werde ich […] abrechnen”: Mit diesen Worten gab Rapper Bushido im Mai diesen Jahres via Instagram den Ton seines kommenden Projekts „Sonny Black 2“ vor. Der 02. Juli war der Tag, an dem Bushido mit dem Release der ersten Singleauskopplung King Sonny Black seiner Ankündigung Taten folgen ließ. Auf dem fast vierminütigen Track werden Sinan G, Mois, Bass Sultan Hengzt, Fler und eben auch Rooz namentlich erwähnt. Bushido bezeichnet seine Kontrahenten als „Hurensöhne“, Mois als „Opfer“, Sinan-G als „kleine[n] Nuttensohn“, ihn und Rooz schließlich als „Witzfiguren“ und „Missgeburten“.

Im vergangenen Monat hatte Rooz in diesem Zusammenhang per Eilantrag ein Verfahren gegen Bushido erwirkt. Der Grund: Rooz habe gefordert, dass Bushido ihn nicht länger aufgrund einer angeborenen Krankheit beleidigen dürfe. In dem von Rooz gestellten Eilantrag soll es nicht nur um Bushidos Track „Blei“ aus dem letzten Jahr und den Trailer zu „SB2“ gegangen sein, auf dem besagter Song zu hören war. Auch die Anfang Juli erschienene Single „King Sonny Black“, auf der Bushido Rooz als „Missgeburt[..]“ bezeichnet, sei Bestandteil des Eilantrags gewesen. Diese Form der Beleidigung wurde Bushido im Verfahren untersagt.

Die Verwendung des Begriffs „Missgeburt“ stelle einen „Verstoß gegen die Menschenwürde“ dar, so die Entscheidung des Richters vor dem Landgericht laut Angaben von musikexpress.de. Rooz, der aufgrund seiner Erkrankung „als körperlich eingeschränkte Person [gelte], [werde] ein menschliches Dasein ähnlich der Rassenideologie der Nazis aberkannt. Die Menschenwürde sei also trotz Kunst- und Meinungsfreiheit zu beachten“. Dem Gericht sei bewusst gewesen, dass es sich bei dem Verhandlungsgegenstand um einen Rap-Track gehandelt habe. „Der Rap ist eine spezielle Kunstform, die von Grenzverletzungen lebt. Die juristische Frage ist: Wie weit darf die Kunst gehen“, zitiert hiphop.de den Vorsitzenden in diesem Zusammenhang. Bushido dürfe Rooz also nicht länger als „Missgeburt“ bezeichnen. Sollte er gegen dieses Urteil verstoßen, könnte ihm eine Geldstrafe von bis zu 250.000€ drohen.

Bushidos Track „King Sonny Black“ ist nun „offenbar wegen diesem Urteil […] teilweise zensiert“ worden, berichtet Mr Rap am heutigen Donnerstag in der neuesten Ausgabe seiner Rapschau. Den aufmerksamen Hörer*innen könnte bereits aufgefallen sein, dass bei Minute 01:53 auf dem Song nicht länger das Wort „Missgeburten“ zu hören ist.

Die Entscheidung des Gerichts habe sich ausschließlich auf den Track „King Sonny Black“ und nicht auf die anderen von Rooz zur Anklage gebrachten Tracks bezogen: Da die Anklage ausgehend von einem Eilantrag erfolgt sei, könnten nur jene beanstandeten Handlungen berücksichtigt werden, die in den letzten zwei Monaten vor Antragsstellung stattgefunden haben. Obwohl die Lines auf „Blei“ in besagtem Eilverfahren nicht berücksichtigt worden seien, könne Rooz in einem Hauptsacheverfahren rechtliche Schritte einleiten.

Bushido hatte in den vergangenen Wochen den Release seines kommenden Albums „King Sonny Black“ ein weiteres Mal verschoben. „Da es sein kann, dass wir eines unserer ungeborenen Kinder beerdigen müssen, bitte ich um Verständnis, dass Musik momentan keinen Platz in meinem Leben einnimmt“, schrieb er am 02. August auf Twitter. „Zu gegebener Zeit gebe ich ein neues Datum für mein Album bekannt.“  Besagter Releasetermin scheint nun festzustehen: Sucht man auf Amazon nach dem Album Sonny Black 2“, wird der 03. Dezember als neues Veröffentlichungsdatum angezeigt. Bushido selbst hat diesen Termin zum jetzigen Zeitpunkt nicht betstätigt.

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