Staatsanwaltschaft fordert Haft ohne Bewährung: Prozess gegen Fler

Im Gerichtsprozess gegen Fler ging es heute in die letzte Runde: Die Staatsanwaltschaft habe eine Haft von einem einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gefordert, berichtete die Berliner Zeitung. Da Rapper Fler sich nicht an Regeln halte und es keine „positive Prognose“ gebe, käme eine Bewährung nicht in Frage.

Fler wurde unter anderem wegen versuchter Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Fahren ohne Führerschein und Beleidigung angeklagt. Einige Anklagen wurden vom Prozess abgetrennt: So soll er zum Beispiel den Rapper Bushido im Internet als “Bastard” und “ekeligen Hund” bezeichnet haben, darum geht es in diesem Prozess nun aber nicht mehr.

Das Gericht verhandelte ohne Fler: Vor ein paar Wochen stürmte er wütend aus dem Gerichtssaal, weil er sich über einen Journalisten aufgeregt hatte. Entweder der verschwindet oder ich gehe. Zum heutigen Prozesstermin ist er auch nicht wiedergekommen, dies kündigte er gestern bereits per Instagram Post an: Ich werde morgen nicht persönlich erscheinen!
Grund dafür ist: das ich mich der Hexenjagd von SpiegelTV / LKA und der Staatsanwaltschaft nicht weiter aussetzen werde!“

 

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Das Urteil soll am 03. März verkündet werden, teilte Fler per Twitter mit.

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