Finanzielle Entschädigung: Verfahren gegen Loredana eingestellt

Neue Entwicklung im Betrugsfall um Loredana: Laut Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Rapperin eingestellt. Zuvor stand unter anderem der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs im Raum: Gemeinsam mit ihrem Bruder soll Loredana die 53-Jährige Petra Z. und ihren Mann um eine sechsstellige Geldsumme betrogen haben. Eine außergerichtliche Einigung zwischen Loredana und ihrem mutmaßlichen Betrugsopfer ist das Grund dafür, dass das Verfahren nun fallen gelassen wird. Diese außergerichtliche Lösung sei der Wunsch beider Parteien. Laut Thomas Fingerhuth, Loredanas Verteidiger, sei es seiner Mandantin außerdem extrem wichtig gewesen, sich mit Petra Z. versöhnlich zu einigen. Das Wichtigste ist, dass Loredana und Petra Z. miteinander reden konnten und jetzt wieder ein gutes Verhältnis miteinander haben.„, zitiert das Schweizer Nachrichtenmagazin 20 Minuten den Zürcher Strafverteidiger.

Loredana soll zugegeben haben, sich fälschlicherweise als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben, um eine mehrstellige Zahlung von Petra Z. zu erwirken. Dabei soll die 53-Jährige Walliserin Petra Z. um schätzungsweise 430.000 Franken betrogen worden sein. Einen Teilbetrag dieser Summe soll Loredana laut Medienberichten bereits im Frühjahr an die Geschädigte zurückgezahlt haben.

Ein Verzicht auf Weiterführung der Strafverfolgung soll im Sinne beider beteiligter Parteien gewesen sein. Daher soll durch Verhandlungen ein umfassender Vergleich angestellt worden sein. In diesem Zusammenhang soll sich Loredana auch bei Petra Z. entschuldigt haben. „Sie habe für ihr unrechtmässiges Handeln die volle Verantwortung übernommen„, schreibt 20 Minuten. Insgesamt soll Loredana Petra Z. eine Summe ausgezahlt haben, die die Höhe der ermittelten Betrugssumme noch deutlich überschreitet. Außerdem soll die Rapperin sowohl die Parteikosten als auch die Kosten des gesamten Strafverfahrens übernommen haben. Das Verfahren gegen Loredanas Bruder, der als Gehilfe in den möglichen Betrugsfall verwickelt gewesen sein soll, wurde ebenfalls eingestellt; auch er habe sich an der Wiedergutmachung für Petra Z. beteiligt. Damit sei der entstandene finanzielle Schaden in vollem Umfang gedeckt. Auch für die Geschädigte sei der Vergleich als Lösung die beste und favorisierte Option.

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