Gzuz: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsentzug

 

Seit Juni 2020 laufen die Verhandlungen gegen den 187-Strassenbande Rapper Gzuz. Schon 2017 wurde Gzuz festgenommen, kam aber unter Auflagen wieder frei. Gzuz, bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß, machte sich in der Vergangenheit jedoch immer wieder strafbar.

Von Waffen– und Drogenbesitz über Körperverletzung bis zu versuchtem Diebstahl ließ sich Gzuz einiges zu Schaden kommen. Nachdem er bei der letzten Gerichtsverhandlung wegen unpassendem Verhalten ausgeschlossen wurde, entschuldigt er sich am Anfang der diesigen Verhandlung für sein Fehlverhalten. Trotzdem fordert die Staatsanwaltschaft ein Jahr und zwei Monate Freiheitsentzug für den Hamburger. Er habe keine „positive Sozialprognose„. Das Urteil soll am 29. September verkündet werden.

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