GZUZ muss vor Gericht - und zeigt den Richter an

Den Prozessauftaktim Februar hatte er verschlafen. Am Dienstag Morgen musste GZUZ wieder mal vor Gericht. Genauer gesagt vors Amtsgericht Hamburg. Dieses Mal kommt er pünktlich.

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Im Verfahren gegen GZUZ ihn geht es vor allem um Drogenhandel und Körperverletzung. Die Liste der vergehen ist lang: Marihuana, Crystal Meth, Böller, das Schießen mit einer Schreckschusspistole (obwohl ihm das Führen von Waffen aller Art untersagt ist), der Versuch eine Sauerstoffflasche aus einem unverschlossenen Rettungsfahrzeug zu stehlen und ein Schlag mit der flachen Hand in das Gesicht eines weiblichen Fans.

Doch noch bevor der zuständige Richter Johann Krieten die Anklage verlesen kann, kontern GZUZ und sein Anwalt Christopher Posch: Wegen Befangenheit lehne GZUZ den vorsitzenden Richter ab. Der, aus ihrer Sicht, sehr geringe Tatvorwurf rechtfertige nicht die übereifrigen Ermittlungen Krietens. Zudem komme der Haftbefehl gegen GZUZ, nachdem dieser den ersten Verhandlungstermin verschlafen hatte. Obwohl sich GZUZ sofort zum Gericht aufmachte, nachdem er von seinem Fauxpas erfuhr, habe Krieten ihn in eine Zelle gesperrt, in der er 90 Minuten warten musste. Anschließend erließ der Richter den Haftbefehl. Und das obwohl Gzuz freiwillig gekommen war. Dadurch habe sich Krieten Strafbar gemacht, so Poschart: „Eine Anzeige gegen Herrn Krieten wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung liegt der Staatsanwaltschaft vor.

Sollte der Antrag auf Befangenheit abgelehnt werden, geht die Verhandlung kommenden Dienstag weiter.

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