Kein Hausarrest für 6ix9ine - Der Rapper muss in der JVA bleiben

Vor ziemlich genau einem Monat, am 18. Dezember 2019 wurde das Urteil über den amerikanische Künstler 6ix9ine gefällt. Er war zu diesem Zeitpunkt bereits seit 13 Monate hinter Gittern und wurde zu weiteren 11 Monaten Haft verurteilt. Bereits 2015 wurde er wurde er zum ersten mal verurteilt, als er im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen, mit einer 13-Jährigen vor Gericht stand. Damals wurde der Künstler zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Damals, wie auch in seinem letzten Prozess, ging er einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ein, um seine Strafe zu mildern.

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Der letzte Prozess befasste sich mit illegalem Waffenbesitz im Zusammenhang mit Bandenkriminalität, Drogenbesitz- und Verkauf, Beteiligung an einem bewaffneten Raubüberfall und weiteren Punkten. Zwischenzeitlich stand eine Haftstrafe von bis zu 47 Jahren im Raum, dementsprechend ist der Künstler mit seinen schlussendlichem Urteil von insgesamt zwei Jahren Haft verhältnismäßig gut aus der Verhandlung gegangen.

Dieses milde Urteil wurde allerdings nur gefällt, da 6ix9ine mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitete und Details über ehemalige Gangkollegen verraten hat. Aufgrund dessen beantragte der Anwalt des Rappers vor einigen Tagen, dass er seine Haftstrafe zuhause als Hausarrest verbüßen dürfe. Die Sicherheit seines Klienten sei in einer Justizvollzugsanstalt nicht gegeben, da verschieden Gangmitglieder und Sympathisanten der eben jenen Gang, Gewalt gegen ihn einsetzen könnten.

Dieser Antrag wurde jetzt abgelehnt. Der Richter ist der felsenfesten Überzeugung, dass 6ix9ine seine Strafe komplett absitzen müsse, da diese auch „die Ernsthaftigkeit seiner Vergehen widerspiegeln“ müsse. So berichtete gestern die Complex.

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