Gzuz: Warum unser Artikel gelöscht wurde

Wir haben gestern einen Artikel über Gzuz veröffentlicht. In dem Beitrag erklären wir, dass es aktuell schwere Vorwürfe gegen den Rapper aus seinem direkten Umfeld gibt. Diese Vorwürfe wurden durch die vermeintlich betroffene Person selbst in die Öffentlichkeit getragen. Wir haben klar gemacht, dass es sich um Anschuldigungen handelt, nicht um Tatsachen.

Was dann passierte, können wir aus rechtlichen Gründen leider nicht genau wiedergeben. Eine sehr renommierte Kanzlei hat sich bei uns gemeldet, kein Rapper, kein Management. Dies hat nichts mit „fehlenden Eiern“ zu tun, auch nicht damit, dass wir befürchten, dass unsere „gute Beziehung“ zur 187 Strassenbande darunter leidet. Denn diese existierte nicht.

Nach Absprache mit unserem Anwalt haben wir uns dazu entschlossen den Beitrag erstmal wieder offline zu nehmen. Alle anderen Rapmedien taten dies ebenfalls. Vermutlich weil auch dort die Kapazitäten für Rechtsstreite ähnlich gering sind. Die Springer Presse und MoPo haben aktuell ihre Berichte zu dem Thema noch online. Ob deren Anwälte eine andere Einschätzung abgaben oder ob es ihnen bis zur Unterlassungsklage erstmal egal ist, sind nur Vermutungen.

Leider haben wir auch kein Statement von Gzuz, auf welches wir eingehen können. Des Weiteren ist die Hamburger Crew auch nicht gerade dafür bekannt, sehr gerne mit Medien zu kooperieren. Den einzigen Vorwurf den wir uns in diesem Kontext machen können ist, dass wir nicht nach einer Stellungnahme oder einem Interview angefragt haben. Das letzte Interview hatten wir vor knapp zehn Jahren, seit circa 2009 herrscht Funkstille.

Klar ist, dass diese Art von Anwaltsschreiben bei Boulevardmedien tägliches Brot sind, bei Rapmedien relativ selten (wenn Bushido gut gelaunt ist). Nach dem wir den Artikel offline genommen haben, sind die wildesten Theorien durchs Netz gewandert. Nochmal zur Klarstellung: Es gab keinen Drohanruf und es war niemand vor unserer Haustür. Auf Twitter wird das Thema zumindest weiterhin munter diskutiert.

Des Weiteren möchten wir ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hinweisen:

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

UPDATE: Die Beiträge des Springerverlags und der MoPo sind mittlerweile offline genommen. Auch die Tweets mussten wir auf Verlangen des Anwalts wieder entfernen.

Wer weiterhin daran interessiert ist, wird hier fündig: Gzuz / Twitter