Bushido-Prozess: Shindy ist nicht zum Gerichtstermin erschienen

„Am Berliner Landgericht ging es beim Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder in die 63. Runde“, so das Nachrichtenportal Watson. Wie wir bereits berichtet haben, müssen sich Arafat AbouChaker und drei seiner Brüder vor Gericht verantworten. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, Bushido im Jahr 2018 in einem Büro eingesperrt, bedroht und mit einer Flasche und einem Stuhl angegriffen zu haben. Außerdem sollen sie Aktivitäten zum Nachteil des Rappers ausgeführt haben.

Am gestrigen Verhandlungstag soll Bushido nicht anwesend gewesen sein. Doch auch Deutschrapper Shindy, der als Zeuge im Prozess geladen war, war nicht anwesend. „Als Laas Unltd. im Februar auf dem Zeugenstuhl Platz nahm, erkundigte sich Oberstaatsanwältin Petra Leister danach, ob er wüsste, warum Shindy keine Angaben machen wolle“, schreibt Watson weiter. Der Songwriter selbst habe jedoch angegeben, dass er nicht wüsste, warum Shindy sich nicht zur Situation äußern wolle. In der Vergangenheit arbeitete Michael Schindler, wie der Rapper mit bürgerlichem Namen heißt, mit Bushido zusammen und releaste seine Musik über mehrere Jahre über dessen Label Ersguterjunge.

Shindy selbst konnte sich jedoch nicht dazu äußern, da er am Montag nicht im Gerichtssaal erschien. Grund dafür: Der Anwalt von ihm habe sich mit dem Corona-Virus infiziert. Da der Artist persönlichen Kontakt mit seinem Beistand gepflegt haben soll und Symptome aufweist, sei er nicht zum Termin erschienen. „Der Staatsanwältin reichte die Begründung im Fall von Shindy allerdings nicht.“

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