Rechtsstreit beendet: Youtube zahlt GEMA

Man kann es schon als einen juristischen Meilenstein im Urheberrecht bezeichnen. Nach einem 7 jährigen Rechtsstreit einigen sich die GEMA und das Videoportal Youtube erstmals auf einen Vertrag, der den Urhebern die Vergütungen zusichern soll, die ihnen nach Meinung der GEMA zustehen. In der Vergangenheit hat Youtube, um solche Zahlungen zu vermeiden, von der GEMA geschützte Musik gesperrt und mit der bekannten Sperrtafel: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht Verfügbar, da es Musik von XY enthält, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten.“ versehen. Diese lästige Sperrtafel wird es in Zukunft nicht mehr geben und GEMA- geschützte Musik von über 70.000 Urheberinnen und Urhebern soll in Deutschland frei zugänglich gemacht werden.

„Der Vertragsabschluss mit YouTube ist ein deutliches Signal an alle Online-Plattformen, die ihr Geschäftsmodell mit der Kreativität der Musikschaffenden erfolgreich aufbauen. Die Urheber müssen für die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen vergütet werden. Dafür wird sich die GEMA auch weiterhin aktiv einsetzen“, erklärt Thomas Theune, Direktor Sendung und Online bei der GEMA, in ihrer offiziellen Pressemitteilung.

Trotz dieser Einigung wird allerdings immer noch darüber diskutiert, ob die Lizensierung von urheberrechtlich geschützten Inhalten der Job von Youtube oder der des Uploaders ist. Einfacher: Wer muss an die GEMA zahlen, Youtube oder Annemarie, 17, aus Bottrop Kirchhellen, die ihren Lieblingssong von Xavier Naidoo covert? Dafür ist immer noch kein klarer Rechtsrahmen geschaffen, aber die Einigung beider Parteien ist schon ein erster großer Schritt in die richtige Richtung.

 

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung der GEMA