Wie wir bereits vor einigen Tagen berichteten, hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien trotz entsprechenden Antrags eine Indizierung des Schwesta Ewa Albums „Kurwa“ abgelehnt. Uns liegt nun Entscheidungsgründe der BPjM vor.
Die Antragstellerin in dem Verfahren (die BPjM wird nur auf Antrag tätig) hat eine Indizierung des Albums „Kurwa“ angeregt, da nach ihrer Auffassung die Texte der Rapperin u.a. einen kriminellen Lebensstil im Prostituiertenmilieu verherrlichen und Frauen als stets verfügbare Sexualobjekte darstellen würden. Prostitution werde als nachahmenswerter Lebensstil beschrieben.
Auch in der textlichen Auseinandersetzung Schwesta Ewas mit dem Thema Drogenkonsum und ihrer eigenen Drogenvergangenheit sieht die BPjM keine Jugendgefährdung:
„Die Textzeilen, in denen der Drogenkonsum dargestellt wird, sind im Sinne des Jugendmedienschutzes nicht von vornherein unbedenklich, sind aber nicht so gestaltet, dass eine Verherrlichung und Verharmlosung desselben ausgedrückt wird…Eine Warnung vor dem Drogenkonsum findet sich auch in dem Lied 15 (Für Elise), die als verarmte Frau mit fettigen Haaren, Zombiezähnen und tausend Einstichen um die Vene dargestellt wird.“
Interessanterweise hat sich die BPjM wohl auch einige Interviews mit Schwesta Ewa angeschaut und ihre darin getätigten Aussagen zum Thema Drogenkonsum gewürdigt:
„Vielmehr wird auch in den Interviews der Künstlerin deutlich, dass sie selbst drogenabhängig gewesen sei und es gerade nicht erstrebenswert sei, Drogen zu konsumieren.“