Warum Schwesta Ewas Album "Kurwa" nicht indiziert worden ist

Wie wir bereits vor einigen Tagen berichteten, hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien trotz entsprechenden Antrags eine Indizierung des Schwesta Ewa Albums „Kurwa“ abgelehnt. Uns liegt nun Entscheidungsgründe der BPjM vor.

Die Antragstellerin in dem Verfahren (die BPjM wird nur auf Antrag tätig) hat eine Indizierung des Albums „Kurwa“ angeregt, da nach ihrer Auffassung die Texte der Rapperin u.a. einen kriminellen Lebensstil im Prostituiertenmilieu verherrlichen und Frauen als stets verfügbare Sexualobjekte darstellen würden. Prostitution werde als nachahmenswerter Lebensstil beschrieben.

Die BPjM wiederum  hat den gestellten Antrag auf Indizierung abgelehnt, da Ewas Album nach Meinung des Gremiums nicht geeignet sei, Kinder und Jugendliche „sozialethisch zu desorientieren“.  Zwar erkennt das Gremium ebenfalls, dass Ewas Texte das Prostituiertenmilieu sowie das kriminelle Umfeld „schonungslos und hart“ beschreiben, dies geschehe jedoch nicht auf einer Art und Weise, die jugendgefährdend ist.

 

Insgesamt ist das Gremium zu der Auffassung gelangt, dass in den Texten zwar Prostitution, Drogenhandel, Zuhälterei beschrieben, aber nicht bagatellisiert werden.

 
Auch in der textlichen Auseinandersetzung Schwesta Ewas mit dem Thema Drogenkonsum und ihrer eigenen Drogenvergangenheit sieht die BPjM keine Jugendgefährdung:

Die Textzeilen, in denen der Drogenkonsum dargestellt wird, sind im Sinne des Jugendmedienschutzes nicht von vornherein unbedenklich, sind aber nicht so gestaltet, dass eine Verherrlichung und Verharmlosung desselben ausgedrückt wird…Eine Warnung vor dem Drogenkonsum findet sich auch in dem Lied 15 (Für Elise), die als verarmte Frau mit fettigen Haaren, Zombiezähnen und tausend Einstichen um die Vene dargestellt wird.

Interessanterweise hat sich die BPjM wohl auch einige Interviews mit Schwesta Ewa angeschaut und ihre darin getätigten Aussagen zum Thema Drogenkonsum gewürdigt:

„Vielmehr wird auch in den Interviews der Künstlerin deutlich, dass sie selbst drogenabhängig gewesen sei und es gerade nicht erstrebenswert sei, Drogen zu konsumieren.“

 Die Entscheidung des Gremiums ist in gewisser Weise ein Ritterschlag für Schwesta Ewa, die sich seit ihrem ersten Auftritt als Rapperin in „Schwätza“ mit Vorwürfen auseinandersetzen muss, ihre Musik würde das Rotlichtmilieu glorifizieren und jungen Mädchen ein falsches Weltbild aufdrücken. Nun kann sich die Rapperin auf die Fahne schreiben, dass ihre eindringliche Lebensgeschichte und die musikalische Auseinandersetzung das Prostituiertenmilieu mit all seinen Schattenseiten nicht verharmlost, sondern wie der Titel ihres ersten Mixtapes etwas gänzlich Anderes abbildet: „Realität“.