"Jung, brutal, gutaussehend" landet auf dem Index: Stellungnahme der BPjM

Wie jüngst bekannt geworden, wird das Kollabo-Album von Farid Bang und KollegahJung, brutal, gutaussehend“ von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien demnächst einer Indizierung unterzogen. Demnach darf das Album aus dem Jahr 2009 in Zukunft nicht mehr an Minderjährige verkauft und im Handel öffentlich ausgelegt werden.

Hintergrund dieser verspäteten Initiative seitens der Bundesprüfstelle war u.a. ein Indizierungsantrag des Bremer Jugendamtes.

Auf unsere Anfrage hin begründete Petra Meier, die stellvertretende Vorsitzende der Bundesoberbehörde, die Entscheidung wie folgt:

Das Zwölfergremium der Bundesprüfstelle hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2012 entschieden, dass die CD „Jung, brutal, gutaussehend“ der Interpreten Kollegah und Farid Bang indiziert wird. Grund hierfür sind die in den Liedern geäußerten drastischen Gewaltdarstellungen. Bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Battle-Rap, Gangsta-Rap) und Jugendschutz (verrohende Wirkung auf Kinder und Jugendliche) hat das Gremium die Jugendschutzbelange als vorrangig eingestuft.

Darüber hinaus trete die Indizierung, gleichzeitig mit der offiziellen Bekanntmachung am 29. Juni 2012 in Kraft. Noch für dieses Jahr ist ein Nachfolger des über Selfmade Records erschienenen Kollabo-Albums angekündigt. Das Düsseldorfer Independent-Label wollte sich bis dato noch nicht zu der Entscheidung äußern.