"Sonny Black" bleibt auf dem Index / Fler reagiert auf Twitter

Im April 2014 erschien mit „Sonny Black“ wohl als eines der berüchtigtsten Alben Bushidos. Allerdings setzte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien das Album ein Jahr später auf den Index. Das bedeutet, dass „Sonny Black“ seitdem nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden darf. Somit musste die Platte auch von allen Streamingplattformen genommen werden. Ein herber Schlag für alle Bushido Fans.

Doch zuletzt gab es Hoffnung: In einem Berufungsverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im vergangenen Jahr entschieden, das Album dürfe wieder an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Zu diesem Zeitpunkt schien es, als würde das Album bald wieder auf Spotify und Co. zu hören sein.

Doch nun revidierte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil der Münster Richter wieder: „Sonny Black“ sei zurecht als jugendgefährdend eingestuft worden. Laut ZEIT ONLINE begründete Richter Thomas Heitz das Urteil folgendermaßen: „Die hemmungslose Gewaltdarstellung zieht sich durch die Titel„, Frauen und Homosexuelle würden durch „vulgäre Sprache“ herabgewürdigt. Damit bleibt „Sonny Black“ also zumindest vorerst auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Auf Twitter äußerte sich auch Fler zu dem Urteil: Er konnte über die Begründung der Richter allerdings nur lachen:

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