Moses Pelham & Kraftwerk: Das Recht des Sampelns

Seit mehreren Dekaden dauert ein Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk an. 1997 veröffentlichte Sabrina Setlur den von Moses Pelham produzierten Song „Nur mir„. Dabei sampelte der Produzent und Rapper insgesamt 2 Sekunden des 1977 veröffentlichten Kraftwerk Songs „Metall auf Metall„.

Daraufhin folgte eine Klage seitens Kraftwerk, welche eine Unterlassung und Schadensersatz Zahlung zur Folge haben sollte. Damit war die ikonische Düsseldorfer Band am Bundesgerichtshof erfolgreich. 2016 wurde das Urteil vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben, dies führte langfristig dazu, dass sich nun der Europäische Gerichtshof dazu beraten musste.

Wie die Tagesschau berichtete, wurde dabei nun ein Urteil gefällt, welches zunächst positiv für Rap zu sehen ist. Der EuGH fällte dabei nun ein Urteil; ein Sampel ist genehmigt, „um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in ein neues Werk einzufügen„. Ebenfalls besteht die Möglichkeit das Original einzubetten und in Form eines Zitats Bezug darauf zu nehmen.

Dennoch stellt der Gerichtshof klar, dass die Nutzung eines anderen Songs im eigenen Song grundsätzlich eine „teilweise Vervielfältigung“ fremden Urheberrechts darstellt. Lediglich einige, auf Kunstfreiheit beruhende, Ausnahmen seien legitim. Nun wird sich der nationale Bundesgerichtshof mit dem Thema auseinandersetzen und ein finales Urteil fällen, welches die Entscheidung des EuGH berücksichtigen muss.

Quelle: Tagesschau

Aktuelle Deutschraptracks findet ihr außerdem in unserer Playlist:

[contentcards url=“http://www.16bars.de/media/5777/moses-pelham-geheime-welt/“ target=“_blank“]