Gzuz: Vorwürfe der sexuellen Belästigung auf dem splash!

Recherchen der Vice sollen ergeben haben, dass Gzuz von der 187 Strassenbande auf dem splash!-2018 eine Frau sexuell belästigt hat. Dies wurde laut dem Online-Magazin vom zuständigen Gericht und der Staatsanwaltschaft bestätigt.

Innerhalb der Szene kursiert bereits seit längerer Zeit das Gerücht, dass Gzuz auf dem vergangen splash! Festival einer Frau gegenüber übergriffig geworden sein soll. Nun hat das Vice-Magazin einen Artikel dazu veröffentlicht. In diesem heißt es, dass jene Vorwürfe nicht haltlos sein sollen. Die Recherchen haben laut den Autoren Johann Voigt und Paul Schwenn folgendermaßen begonnen:

Eine Sprecherin des zuständigen Polizeireviers in Wittenberg sagte VICE: „Ich kann Ihnen bestätigen, dass am 6. Juli 2018 eine Strafanzeige wegen sexueller Belästigung erstattet wurde. Die Ermittlungen dazu wurden bereits im September 2018 abgeschlossen und die Akte an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau übersandt.“ Gegen wen ermittelt wurde, sagt sie allerdings nicht.

Daraufhin wurde die zuständige Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kontaktiert, welche laut Sprecherin des Polizeireviers die Akten übersandt bekommen hat. Diese bestätigte dem Vice Magazin, dass es sich in diesem Fall um Kristoffer Jonas Klauß aka Gzuz gehandelt haben soll:

„Wir kontaktieren die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Ein Oberstaatsanwalt bestätigt nicht nur, dass es Kristoffer Jonas Klauß war, gegen den in dieser Sache ermittelt wurde, sondern auch, dass er am 16. November 2018 mit einem Strafbefehl wegen sexueller Belästigung belegt wurde.“

Natürlich ist aber in diesem gegebenen Kontext noch die Frage relevant, weshalb jener überhaupt mit diesem Strafbefehl belegt worden sein soll. Diesbezüglich äußerte sich laut Vice der vorsitzende Richter des Landgerichtes Dessau-Roßlau, welcher die angebliche Tat mit folgendem Statement beschrieben hat:

Was sich auf dem Festival zwischen Künstler und Besucherin abspielte, erfahren wir schließlich vom Vorsitzenden Richter am Landgericht Dessau-Roßlau. Er sagt: „Die Tat hat sich am 6. Juli 2018 gegen 16:30 Uhr ereignet. Der Verurteilte fuhr auf dem Festivalgelände oder dem Weg dorthin mit einem Pkw an der 19-jährigen Geschädigten, die als Fußgängerin unterwegs war, vorbei und schlug ihr aus dem fahrenden Fahrzeug leicht mit der Hand auf die linke Gesäßhälfte.“

Nach dieser vermeintlichen Tat habe sich das Opfer an einen Security Guard des größten Hip-Hop Festivals Deutschlands gewendet, welcher laut den Autoren direkt die zuständigen Verantwortlichen für einen solchen Fall kontaktiert haben soll:

„Anstatt den Vorfall zu ignorieren, habe das Opfer sofort einen Festivalmitarbeiter darauf angesprochen, das bestätigt ein Pressesprecher des Splash!-Festivals gegenüber VICE: „Die Besucherin hat sich bei uns gemeldet.“

Man habe den Fall sofort an Security und Polizei weitergeleitet. „Das ist dann eine Sache von Minuten“, sagt der Festivalsprecher. Dass die Ermittlungen seit Monaten abgeschlossen sind und der Richter des Amtsgerichts Wittenberg Gzuz mit einem Strafbefehl belegt hat, habe beim Splash! bisher niemand gewusst.“

Dieser Artikel des Vice Magazines wurde damit beendet, dass sein Anwalt mitteilen ließ, dass sich Gzuz wohl nicht zu jenem Fall äußern möchte. Auch wir haben die zuständige Anwaltskanzlei kontaktiert und nach einem Statement gefragt. Bis dato haben wir noch keine Antwort erhalten.

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