Revision abgelehnt: Droht Schwesta Ewa der Freiheitsentzug?

Die frischgebackene Mutter Schwesta Ewa hatte heute in Karlsruhe einen äußerst wichtigen Termin, denn es wurde entschieden ob die eingelegten Revisionen erfolgreich sein würden oder nicht. Ursprung der heutigen Verhandlung war der Sommer 2017, in welchem die AON-Künstlerin wegen Steuerhinterziehung, sexueller Verführung Minderjähriger und schwerer Körperverletzung zu insgesamt zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden ist.

Gegen dieses Urteil legte nicht nur Ewa, sondern ebenfalls die Staatsanwaltschaft Revision ein. Letztere forderte eine Haftstrafe von insgesamt vier Jahren und drei Monaten, aufgrund von weiteren, mutmaßlichen Straftaten, welche die Künstlerin begangen haben soll. Der Bild zufolge wurde heute gegen 16 Uhr in Abwesenheit der Angeklagten das Urteil gefällt, sämtliche Revisionen wurden abgelehnt. Das bedeutet im Endeffekt, dass das ursprüngliche Urteil rechtskräftig ist und nun die Verurteilung greift, welche zur Folge hat, dass die Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten angetreten werden muss.

Etwas kürzer wird die Zeit für die „Aywa„-Künstlerin allerdings schon werden, sie verbrachte nämlich knapp acht Monate in Untersuchungshaft. Dementsprechend folgen 22 Monate Freiheitsentzug, welche noch von der Staatsanwaltschaft Frankfurt vollstreckt werden müssen.

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