Gerichtsurteil: "Sonny Black"-Album von Bushido zu Unrecht indiziert

3 Jahre musste Bushido auf dieses Urteil warten: Sein Album „Sonny Black“ wurde im April 2015 zu Unrecht als jugendgefährdend bewertet. Diese Einschätzung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Münster revidiert. Sobald das neue Urteil rechtskräftig ist, darf das Album somit wieder an minderjährige Fans des Künstlers verkauft werden.

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Die Indizierung wurde damals mit gewaltverherrlichenden und frauenverachtenden Texten begründet. Allerdings habe die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 2015 nicht ausreichend zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen und somit ein übereiltes Urteil gefällt. Zumal wurden neben Bushido die 8 weiteren Urheber des Albums außer Acht gelassen, die man im Rahmen einer Indizierung miteinbeziehen sollte, meinten die Richter.

Bushidos Anwälte haben in diesem Fall ganze Arbeit geleistet und plädierten auf die identitätsstiftende Wirkung, die Hip Hop auf junge Hörer ausübt. Die tatsächlichen Auswirkungen der Indizierung werden ohnehin eher als geringfügig eingeschätzt, da die Zielgruppe das Album bei sämtlichen Musikanbietern außerhalb Deutschland problemlos runterladen konnte und die Debatte rund um das Album die Verkäufe womöglich noch angekurbelt hat.

Sein neues Album „XX“ veröffentlicht Bushido übrigens an seinem 40. Geburtstag, dem 28. September diesen Jahres.

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