Nach Ohrfeige: Gzuz zu Bewährungsstrafe verurteilt

Gzuz ist mit einer dunkelgelben Karte davon gekommen. Nachdem der 187 Rapper im Juli 2016 einen Hamburger Getränkeverkäufer beleidigt und geohrfeigt hatte, musste er sich jetzt vor Gericht verantworten. Dabei bringt er ja schon einiges an Prozesserfahrung mit: Bereits zum 13. Mal wurde er wegen eines Strafdelikts verurteilt.

Nachdem er zwischen 2010 und 2013 bereits 3 Jahre wegen räuberischen Diebstahls hinter Gittern verbracht hat, ist es für den erfolgreichen Rapper sicherlich ein großes Anliegen, dort nicht wieder zu landen. Berichten der Hamburger Morgenpost zur Folge zeigt sich Gzuz reumütig und einsichtig und entschuldigte sich bei dem Opfer noch im Gerichtssaal. Die 4 monatige Haftstrafe für ihn wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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Die zuständige Richterin machte allerdings deutlich, dass es zu keiner weiteren Bewährungsstrafe kommen würde, sollte sich Gzuz seinen Auflagen widersetzen und ein weiteres Mal straffällig werden. Solch ein Fehlverhalten hätte automatisch eine Gefängnisstrafe von 14 Monaten zur Folge. Gzuz ist also gut beraten in der nächsten Zeit etwas kürzer zu treten und sich nichts mehr zu Schulden kommen zu lassen um seine Jungs beispielsweise auf der großen 187 Strassenbande Tour 2018 live auf der Bühne unterstützen zu können.

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