Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im November 2009 die über Sektenmuzik releasten „Sektenmuzik Sampler II“ sowie „Sektenmuzik Sampler III“ indiziert. Die beiden Tonträger wurden auf Liste A gesetzt, zählen damit zu den jugendgefährdenden Medien und dürfen nicht mehr beworben werden und generell nicht mehr im Versandhandel vertrieben werden.