BPjM indiziert Sektenmuzik Sampler II und III

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im November 2009 die über Sektenmuzik releasten Sektenmuzik Sampler II“ sowie Sektenmuzik Sampler III“ indiziert. Die beiden Tonträger wurden auf Liste A gesetzt, zählen damit zu den jugendgefährdenden Medien und dürfen nicht mehr beworben werden und generell nicht mehr im Versandhandel vertrieben werden.