Der Fall Schwesta Ewa geht in die nächste Runde

Nachdem zuletzt die Nachricht die Runde machte, dass Schwesta Ewa eine 2 1/2 jährige Haftstrafe bevorsteht gibt es nun Neuigkeiten im Fall EwaSchwesta Ewa ist mit dem zuletzt verkündeten Urteil anscheinend nicht zufrieden und legte ebenso wie die Staatsanwaltschaft Revision ein. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten, die Verteidigung von Schwesta Ewa hingegen zielte auf eine maximale Strafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe ab.
Angeklagt wurde die 32-jährige Rapperin wegen Zuhälterei, Menschenhandel, Körperverletzung und Steuerhinterziehung, die Anklagepunkte des Menschenhandels und der Zuhälterei wurde Schwesta Ewa jedoch freigesprochen. Eingeräumt hatte die AON Rapperin eine Steuerhinterziehung im Wert von rund 60.000 € sowie Gewalt gegen über den Prostituierten.

Quellen: SPIEGEL.DE

FNP.DE

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