Urteil im Fall Schwesta Ewa gefällt

Nach dem die letzten Wochen diverse Meldungen um die Zukunft von Schwesta Ewa die Runde machten, herrscht nun Klarheit. Die Verteidigung von Ewa plädierte auf eine Gefängnisstrafe von 1 1/2 bis 2 Jahren und die Staatsanwaltschaft auf etwas mehr als 4 Jahre , schlussendlich entschied das Gericht auf eine 2 1/2 Jahre andauernde Strafe im Gefängnis. Der Haftbefehl, welcher gegen die AON Rapperin vorlag, wurde jedoch vorerst aufgehoben, weshalb die Musikerin vorerst auf freiem Fuß sein wird. Wann die Haftstrafe angetreten wird, ist zunächst unklar, das kann jedoch bis zu ein Jahr dauern. Eine Revision wird ebenfalls geprüft. Nach dem Plädoyer sagte Ewa: „Ich schäme mich sehr für mein hässliches und aggressives Leben. Es ist ist nicht mit meinem zukünftigem Leben vereinbar. Ich werde mich davon distanzieren und mich komplett auf meine Musik konzentrieren.„. Angeklagt wurde die 32-jährige Rapperin wegen Zuhälterei, Menschenhandel, Körperverletzung und Steuerhinterziehung.

Quellen:

FR.DE

BILD.DE

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